Umzug von Deutschland in die Schweiz – bis nach Genf
Unser Team: 13 Jahre im Umzugsgeschäft, mehr als 400 Kundinnen und Kunden.
Swiss Pro Moving ist ein neu gegründetes Umzugsunternehmen aus Genf. Unser eigenes Team packt Ihren Hausrat in Deutschland ein, baut die Möbel ab, fährt alles über die Grenze und baut es in Ihrer neuen Wohnung in Genf oder anderswo in der Schweiz wieder auf. Wir arbeiten ohne Subunternehmer und übernehmen Umzüge aus jedem Bundesland.
Die Erfahrung bringt unser Team mit: 13 Jahre im Umzugsgeschäft und mehr als 400 Kundinnen und Kunden, die es schon begleitet hat.
Im Rechner steht „Offerte“ – so heißt das Angebot in der Schweiz.
Was Sie vor einem Umzug aus Deutschland in die Schweiz beschäftigt
1. „In Genf spricht man Französisch – und ich kenne dort niemanden.“
Von den 338.584 Deutschen in der Schweiz leben nur 3.365 im Kanton Genf, rund 1 % (Staatssekretariat für Migration SEM, Ausländerstatistik Dezember 2025, ohne internationale Funktionäre; Zahlen weiter unten). Deutschsprachige Nachbarn oder Bekannte, die den Weg schon kennen, finden Sie dort selten. Hausverwaltung, Behörden und Hausmeister sprechen Französisch.
Sie schreiben uns auf Deutsch, wir antworten schriftlich auf Deutsch, und Ihr Angebot erhalten Sie ebenfalls auf Deutsch. Am Telefon sprechen wir Französisch oder Englisch – das sagen wir lieber gleich. Vor Ort in Genf kennen wir die Zufahrten, Parkregeln und engen Treppenhäuser der Stadt.
2. „Wann melde ich mich in Deutschland ab – und wozu brauche ich die Bescheinigung?“
Wer ins Ausland zieht und keine Wohnung in Deutschland behält, meldet sich bei der Meldebehörde ab: frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Der Schweizer Zoll nennt die Abmeldebestätigung – zusammen mit Arbeits- und Mietvertrag – als Nachweis dafür, dass Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen.
Der Haken: Das Gesetz erlaubt die Abmeldung noch zwei Wochen nach dem Auszug, am Tag des Grenzübertritts sollten Sie die Bestätigung aber schon dabeihaben.
Melden Sie sich am besten in der Woche vor dem Auszug ab, nicht danach – sonst haben Sie die Bestätigung nicht in der Hand, wenn der Lkw an der Grenze steht. Wir planen den Umzugstag so, dass zwischen Abmeldung und Grenzübertritt genug Zeit bleibt.
3. „Was zählt als Übersiedlungsgut?“
Möbel, Kleidung, Bücher und Hausrat, die Sie mindestens sechs Monate selbst benutzt haben und in der Schweiz weiter benutzen (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Umzug in die Schweiz). Sie kommen zollfrei über die Grenze, angemeldet mit dem Formular 18.44 und einer Inventarliste.
Wir gehen mit Ihnen durch, was dazugehört, und erstellen gemeinsam mit Ihnen die Inventarliste. Das Formular unterschreiben Sie selbst. Vor dem Umzugstag legen wir gemeinsam fest, wer es an der Grenze vorlegt – dann wissen Sie rechtzeitig, ob Sie beim Grenzübertritt des Lkw dabei sein müssen.
4. „Meine Wohnung in Deutschland hat drei Monate Kündigungsfrist.“
Bei einem unbefristeten Mietvertrag kündigen Sie als Mieter in der Regel spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Mietende, Wohnungsübergabe und Arbeitsbeginn in der Schweiz fallen selten auf denselben Tag.
Wir planen das Packen, den Abbau und den Transport um Ihre Übergabe herum – auf Wunsch packen wir schon Tage vorher ein, damit am Auszugstag nur noch geladen wird und die alte Wohnung pünktlich leer ist.
5. „Von Hamburg oder Berlin ist das eine weite Strecke.“
Auf der Straße sind es von Berlin rund 1.120 km bis Genf, von Hamburg rund 1.050 km, von München rund 590 km. Von Berlin und Hamburg führt der Weg meist über Basel und dann durch das Mittelland an den Genfer See – oder über Frankreich direkt nach Genf.
Wir fahren jede Strecke, ob ab Flensburg, Dresden oder Freiburg. Unser eigenes Team lädt in Deutschland, fährt die ganze Strecke und lädt in der Schweiz wieder aus. Die Fahrzeit nennen wir Ihnen im Angebot, denn ein Umzugs-Lkw fährt langsamer als ein Pkw, und die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten kommen hinzu.
6. „Und mein Auto – was verlangt der Zoll dafür?“
Ihr Auto fahren Sie selbst über die Grenze. Haben Sie es vor dem Umzug mehr als sechs Monate benutzt, ist es in der Regel zollfreies Übersiedlungsgut: Sie melden es an der Grenze mit an und lassen es danach in der Schweiz zu. Haben Sie es weniger als sechs Monate benutzt, ist es kein Übersiedlungsgut; mit dem Formular 15.30 gibt es dann nur eine befristete Bewilligung, danach wird es verzollt oder wieder ausgeführt (BAZG, FAQ Umzug).
Autos transportieren wir nicht. Wir sagen Ihnen offen, was in den Lkw gehört und was nicht, damit Sie die Fahrt mit dem eigenen Wagen selbst planen können.
7. „Ich habe einen Arbeitsvertrag und muss in Genf sofort loslegen.“
In Genf melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft beim kantonalen Amt für Bevölkerung und Migration (OCPM) an; dort beantragen EU-Bürger auch ihre Aufenthaltsbewilligung. Die Krankenversicherung schließen Sie innerhalb von drei Monaten ab (BAG).
Wir bauen Ihre Möbel in der neuen Wohnung wieder auf, damit Sie nicht zwischen Kartons schlafen, wenn die Arbeit beginnt. Unser Rat: Packen Sie Pass, Abmeldebestätigung, Arbeits- und Mietvertrag ins Handgepäck, nicht in den Lkw.
Was sich ändert, wenn Sie Deutschland verlassen
Deutschland gehört zur EU, die Schweiz nicht. Für Sie persönlich ändert sich dadurch wenig: Als EU-Bürger beantragen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung erst nach der Ankunft am neuen Wohnort. Für Ihren Hausrat ändert sich mehr: Er verlässt das Zollgebiet der EU und wird an der Schweizer Grenze angemeldet.
Abmeldung beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt. Frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach.
Quelle: § 17 Abs. 2 BMG, gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html · abgerufen am 05.10.2026
Mietvertrag kündigen. Bei unbefristeten Mietverträgen gilt für Mieter in der Regel die Frist aus § 573c Abs. 1 BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.
Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html · abgerufen am 08.10.2026
Ankunft in der Schweiz
Übersiedlungsgut, zollfrei. Möbel, Kleidung, Bücher und Hausrat – in der Schweiz „Übersiedlungsgut“, in Deutschland „Umzugsgut“ – kommen zollfrei in die Schweiz, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und die Gegenstände mindestens sechs Monate persönlich benutzt haben und weiter benutzen.
Formular 18.44. An der Grenze wird das Formular 18.44 (Übersiedlungsgut) mit einer Inventarliste vorgelegt. Eine Aufenthaltsbewilligung ist für EU-Bürger dabei keine zwingende Voraussetzung; als Nachweis des Wohnsitzwechsels nennt der Zoll die Abmeldebestätigung zusammen mit Arbeits- und Mietvertrag.
Quelle: bazg.admin.ch, Umzug in die Schweiz und FAQ Umzug · abgerufen am 05.10.2026
Das Auto. Mehr als sechs Monate benutzt: in der Regel zollfrei als Übersiedlungsgut, danach in der Schweiz zulassen. Weniger als sechs Monate benutzt: kein Übersiedlungsgut; mit dem Formular 15.30 erhalten Sie eine befristete Bewilligung, danach wird es verzollt oder wieder ausgeführt.
Quelle: bazg.admin.ch, FAQ Umzug · abgerufen am 05.10.2026
In Genf anmelden. Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft beim OCPM.
Quelle: ge.ch/annoncer-mon-arrivee-ocpm · abgerufen am 05.10.2026
Krankenversicherung. Innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug abschließen; sie gilt dann rückwirkend ab dem Tag Ihrer Ankunft.
Quelle: bag.admin.ch, Versicherungspflicht · abgerufen am 05.10.2026
Die Zollformalitäten erklären wir Ihnen vorab, und die Inventarliste bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor.
Die Strecke
| Von | Straßenkilometer bis Genf (ca.) |
|---|---|
| Berlin | 1.120 km |
| Hamburg | 1.050 km |
| München | 590 km |
Gerundete Straßenentfernung, Stand Oktober 2026. Aus Baden-Württemberg ist der Weg noch kürzer.
Deutsche in der Schweiz
Aus keinem anderen Land sind 2025 so viele Menschen in die Schweiz eingewandert wie aus Deutschland: 16 % der gesamten Zuwanderung. Ende 2025 lebten 338.584 Deutsche in der Schweiz, davon nur 3.365 im Kanton Genf – rund 1 %.
Quelle: SEM, Ausländerstatistik Dezember 2025, Tabelle 2-10, und Jahresstatistik Zuwanderung 2025. Ständige ausländische Wohnbevölkerung, ohne internationale Funktionäre.
Unsere Leistungen
- Einpacken. Kartons, Polsterfolie, Kleiderkartons. Wir packen ein, oder Sie packen selbst.
- Abbau und Aufbau. Schränke, Betten, Regale – in Deutschland abgebaut, in der Schweiz wieder aufgebaut.
- Transport mit unserem eigenen Team. Wer bei Ihnen anpackt, gehört zu uns und weiß, was durch ein Treppenhaus passt und was klemmt.
- Möbellift. Für enge Treppenhäuser und hohe Stockwerke.
- Kostenloses Angebot. Schriftlich, auf Deutsch, mit allen enthaltenen und nicht enthaltenen Leistungen. Bei einem Umzug aus Deutschland erstellen wir es nach Ihrer Möbelliste aus dem Online-Rechner. Wenn Sie die Kurzanfrage nutzen, fordern wir die Liste per E-Mail an.
Häufige Fragen
Muss ich für den Umzug aus Deutschland Zoll zahlen?
Für Übersiedlungsgut in der Regel nicht: Es kommt zollfrei in die Schweiz, wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen und die Gegenstände mindestens sechs Monate selbst benutzt haben. Angemeldet wird es an der Grenze mit dem Formular 18.44 und einer Inventarliste.
Brauche ich schon eine Aufenthaltsbewilligung, wenn der Umzugswagen über die Grenze fährt?
Als EU-Bürger nicht zwingend. Der Zoll akzeptiert als Nachweis die Abmeldebestätigung aus Deutschland zusammen mit Arbeits- und Mietvertrag. Die Bewilligung beantragen Sie nach der Ankunft am neuen Wohnort – in Genf beim OCPM.
Wann sollte ich mich in Deutschland abmelden?
Frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Melden Sie sich am besten in der Woche vor dem Auszug ab: Die Bestätigung brauchen Sie schon an der Schweizer Grenze.
Ziehen Sie auch nach Zürich oder Basel um?
Ja. Wir sitzen in Genf, ziehen Sie aber in die ganze Schweiz um – nach Zürich, Basel, Bern, Lausanne oder in jede andere Gemeinde.
Was kostet ein Umzug von Deutschland in die Schweiz?
Das hängt vor allem von der Menge Ihres Hausrats, der Strecke, den Stockwerken und dem Zugang zu beiden Wohnungen ab. Deshalb nennen wir keinen pauschalen Preis ohne Ihre Angaben: Nach Ihrer Möbelliste – aus dem Online-Rechner oder per E-Mail nachgereicht – erhalten Sie ein kostenloses schriftliches Angebot auf Deutsch, in dem steht, was enthalten ist und was nicht.
Arbeiten Sie mit Subunternehmern?
Nein. Ihren Umzug übernimmt unser eigenes Team, vom Einpacken in Deutschland bis zum Aufbau in der Schweiz.
Kann ich mich auf Deutsch an Sie wenden?
Schriftlich ja: Wir antworten per E-Mail auf Deutsch, und Ihr Angebot ist auf Deutsch. Am Telefon sprechen wir Französisch oder Englisch.
Erzählen Sie uns von Ihrem Umzug
Schreiben Sie uns auf Deutsch – wir antworten montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden, schriftlich auf Deutsch.
Kurzanfrage – Ihr Umzug in wenigen Angaben
Keine Zeit für den Online-Rechner? Sagen Sie uns kurz, von wo und wann. Wir melden uns montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail und fordern Ihre Möbelliste an.
Danke, Ihre Anfrage ist angekommen.
Wir antworten Ihnen montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden, schriftlich auf Deutsch. Bitte schauen Sie auch im Spam-Ordner nach.
- E-Mail: contact@swisspromoving.com
- WhatsApp: +41 76 581 55 61
- Telefon: +41 76 581 55 61 – auf Französisch oder Englisch
Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten, Ihnen ein kostenloses Angebot zu erstellen und Ihren Umzug zu organisieren und abzurechnen. Antwort montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden.