Übersiedlung von Österreich nach Genf und in die ganze Schweiz
Unser Team: 13 Jahre Erfahrung, über 400 Kundinnen und Kunden.
Swiss Pro Moving ist ein neues Übersiedlungsunternehmen aus Genf. Unser eigenes Team packt Ihren Hausrat in Österreich ein, zerlegt die Kästen und bringt alles über die Grenze. In Ihrer neuen Wohnung bauen wir die Möbel wieder auf, ob in Genf, Zürich, St. Gallen oder an jedem anderen Ort der Schweiz. Wir arbeiten ohne Subunternehmer und übernehmen jede Strecke, egal ob von Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck oder Bregenz aus.
Unser Team bringt 13 Jahre Erfahrung aus früheren Übersiedlungen mit und hat schon über 400 Kundinnen und Kunden betreut.
Unser Online-Rechner ist schweizerisch formuliert: „Offerte“ heißt dort Angebot.
Was Österreicherinnen und Österreicher vor der Übersiedlung in die Schweiz fragen
1. „Wir ziehen nach Zürich, nicht nach Genf. Ist ein Genfer Unternehmen da richtig?“
Ja. Wir übernehmen alle Strecken, von jedem Ort in Österreich an jeden Ort der Schweiz, nach Zürich und in die Ostschweiz genauso wie nach Genf. Die allermeisten Österreicherinnen und Österreicher in der Schweiz leben in der Deutschschweiz; im Kanton Genf wohnt nur etwa eine von achtzig Personen (SEM, Zahlen weiter unten).
Sie schreiben uns auf Deutsch und bekommen Antwort und Angebot schriftlich auf Deutsch, auch wenn Ihr Französisch eingerostet ist oder Sie gar keines sprechen. Am Telefon sprechen wir Französisch oder Englisch.
2. „Wann muss ich mich in Österreich abmelden, auch wenn die Schweizer Adresse noch nicht feststeht?“
Innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug, bei der Meldebehörde. Kennen Sie die neue Adresse noch nicht, genügt das Zielland „Schweiz“. Die Abmeldebestätigung brauchen Sie später an der Schweizer Grenze (Details und Quellen weiter unten).
Den Termin fixieren wir erst, wenn Ihr Einzugsdatum feststeht, und sagen Ihnen rechtzeitig, welche Unterlagen beim Grenzübertritt vorliegen müssen.
3. „Kommt vor dem Angebot jemand nach Wien, um sich die Wohnung anzusehen?“
Nein. Bei einer Übersiedlung aus Österreich erstellen wir das Angebot ohne Besichtigung. Grundlage ist Ihre Möbelliste, dazu Ihre Angaben zu Stockwerk, Lift, Stiegenhaus und Zufahrt. Die Liste geben Sie im Online-Rechner ein. Wenn Sie uns nur das Kurzformular schicken, fordern wir die Möbelliste per E-Mail an.
Fehlt uns etwas, fragen wir schriftlich nach, bevor wir das Angebot schicken. Große Kästen zerlegen wir vor Ort und bauen sie in der Schweiz wieder auf. Ob ein Möbellift nötig ist, klären wir vorab mit Ihnen.
4. „Von Wien ist das eine weite Fahrt, aus Vorarlberg nur ein Katzensprung. Macht das einen Unterschied?“
Für die Strecke schon: Aus Vorarlberg sind es nur wenige Kilometer bis zur Schweizer Grenze im Rheintal, und wer nach St. Gallen oder Zürich übersiedelt, hat von dort einen kurzen Weg. Von Wien sind es auf der Straße rund 1.000 km bis Genf, von Innsbruck rund 570 km.
Unser eigenes Team lädt bei Ihnen auf, fährt die ganze Strecke und lädt am Zielort wieder ab, egal aus welchem Bundesland Sie kommen. Wie lange die Fahrt dauert, steht im schriftlichen Angebot; Lenk- und Ruhezeiten rechnen wir dort ein.
5. „Österreich ist in der EU, die Schweiz nicht. Zahle ich für meine Möbel Zoll?“
In der Regel nicht. Übersiedlungsgut kommt zollfrei in die Schweiz, wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen und die Gegenstände schon mindestens sechs Monate benutzt haben (Formular und Bedingungen weiter unten, BAZG).
Wir erklären Ihnen, was als Übersiedlungsgut gilt, und erstellen die Inventarliste gemeinsam mit Ihnen aus Ihrer Möbelliste, Zimmer für Zimmer. Unterschreiben müssen Sie den Antrag selbst.
6. „Was muss ich in den ersten Wochen am neuen Wohnort erledigen, und bleibt dafür Zeit?“
Zwei Dinge haben eine Frist. Erstens melden Sie sich am neuen Wohnort an: in Genf innerhalb von 14 Tagen beim OCPM, in allen anderen Gemeinden bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde, die Ihnen auch die Frist nennt. Zweitens muss innerhalb von drei Monaten für jedes Familienmitglied, auch für die Kinder, eine Krankenversicherung bestehen (ge.ch, BAG).
Wir stellen zuerst Betten und Kästen auf. Auf Wunsch packen wir die Kartons mit Dokumenten und dem Nötigsten eigens ein und markieren sie, damit sie zuerst aus dem Lkw kommen. So gehen Sie die Behördenwege ohne Kartonsuche an.
Bevor Sie Österreich verlassen
Österreich gehört zur EU, die Schweiz nicht. Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger brauchen Sie dank der Personenfreizügigkeit vor der Übersiedlung keine Bewilligung; die Aufenthaltsbewilligung beantragen Sie erst am neuen Wohnort. Ihr Hausrat dagegen wechselt das Zollgebiet und wird an der Schweizer Grenze angemeldet.
Hauptwohnsitz abmelden. Wer ins Ausland übersiedelt, meldet den Hauptwohnsitz innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug bei der Meldebehörde ab.
Quelle: oesterreich.gv.at, „Bei der Behörde melden“ (Stand 26.03.2026) · abgerufen am 05.10.2026
Neue Adresse noch offen? Dann genügt beim Abmelden das Zielland „Schweiz“. Mitnehmen: den ausgefüllten Meldezettel und einen Lichtbildausweis.
Quelle: oesterreich.gv.at, „Abmeldung aus Österreich“ (Stand 01.01.2026) · abgerufen am 05.10.2026
Die Abmeldebestätigung gut aufheben. Zusammen etwa mit dem Miet- oder Arbeitsvertrag belegt sie an der Schweizer Grenze, dass Sie Ihren Wohnsitz wirklich in die Schweiz verlegen (BAZG).
An der Schweizer Grenze und danach
Übersiedlungsgut, zollfrei. Sie dürfen Ihren Hausrat zollfrei einführen, wenn Sie den Wohnsitz in die Schweiz verlegen und die Gegenstände mindestens sechs Monate selbst benutzt haben und weiter benutzen. Vorzulegen ist der Antrag 18.44 samt Inventarliste. Eine Aufenthaltsbewilligung ist für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dabei keine Voraussetzung; als Nachweis nennt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Abmeldebestätigung aus Österreich, etwa zusammen mit dem Miet- oder Arbeitsvertrag.
Quelle: bazg.admin.ch/de/vorgehen-umzug-in-die-schweiz; BAZG, FAQ Umzug · abgerufen am 05.10.2026
Das Auto. Hatten Sie es vor der Übersiedlung mindestens sechs Monate selbst in Gebrauch, gilt es in der Regel als Übersiedlungsgut und wird an der Grenze angemeldet. Hatten Sie es kürzer als sechs Monate in Gebrauch, ist es kein Übersiedlungsgut: Mit dem Formular 15.30 bekommen Sie eine befristete Bewilligung, danach wird es verzollt oder wieder ausgeführt. Die Schweizer Kennzeichen sind ein eigener Behördenweg beim kantonalen Straßenverkehrsamt (in Genf: OCV). Den Transport des Autos übernehmen wir nicht.
Quelle: bazg.admin.ch, FAQ Umzug · abgerufen am 05.10.2026
Anmelden am neuen Wohnort. In Genf innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft beim OCPM, dem kantonalen Amt für Bevölkerung und Migration; dort beantragen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auch die Aufenthaltsbewilligung. In der Deutschschweiz ist die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde zuständig.
Quelle: ge.ch/annoncer-mon-arrivee-ocpm · abgerufen am 05.10.2026
Krankenversicherung. Spätestens drei Monate nach dem Zuzug muss für jede Person in der Familie eine Grundversicherung bestehen. Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab dem Ankunftstag versichert.
Quelle: bag.admin.ch, Versicherungspflicht · abgerufen am 05.10.2026
Bevor wir einen Termin fixieren, gehen wir mit Ihnen die Zollunterlagen durch, bereiten gemeinsam die Inventarliste vor und sagen Ihnen, wer was an der Grenze vorlegt.
Der Weg in die Schweiz
Österreich grenzt direkt an die Schweiz, und wir übernehmen Übersiedlungen von jedem Ort in Österreich. Ein möglicher Weg von Wien nach Genf führt über den Arlberg nach Vorarlberg, durchs St. Galler Rheintal in die Schweiz und von dort über Zürich oder Bern an den Genfer See. Welche Route wir für Ihre Übersiedlung nehmen, steht im schriftlichen Angebot.
| Von | Straßenkilometer bis Genf (ca.) |
|---|---|
| Wien | 1.000 km |
| Innsbruck | 570 km |
Gerundete Straßenentfernung, Stand Oktober 2026. Die genaue Route und die Fahrzeit stehen im schriftlichen Angebot.
Österreicherinnen und Österreicher in der Schweiz
Ende 2025 hatten 48.650 Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz. Nur 590 davon lebten im Kanton Genf. Wer dorthin übersiedelt, kommt in die französischsprachige Schweiz.
Quelle: SEM, Ausländerstatistik Dezember 2025, Tabelle 2-10 (ständige ausländische Wohnbevölkerung, ohne internationale Funktionäre).
Was wir übernehmen
- Einpacken. Geschirr, Bücher, Gewand in Kleiderboxen. Wir packen alles ein, oder Sie packen selbst, ganz wie Sie wollen.
- Zerlegen und Aufstellen. Kästen, Betten und Regale werden in Österreich zerlegt und am neuen Ort wieder zusammengebaut.
- Transport mit unserem eigenen Team. Wer bei Ihnen trägt, arbeitet bei uns. Unser Team weiß, was durch ein Stiegenhaus geht und was nicht.
- Möbellift. Für enge Stiegen und hohe Stockwerke, wenn die Straße es zulässt.
- Kostenloses schriftliches Angebot. Auf Deutsch, erstellt nach Ihrer Möbelliste, mit allem, was enthalten ist und was nicht.
Häufige Fragen
Geben Sie meine Übersiedlung an ein anderes Unternehmen weiter?
Nein. Vom Einpacken in Österreich bis zum Aufstellen in der Schweiz arbeitet unser eigenes Team, ob nach Genf, St. Gallen oder Zürich.
Was kostet eine Übersiedlung von Österreich in die Schweiz?
Das lässt sich ohne Ihre Angaben nicht seriös sagen. Es kommt auf die Menge des Hausrats an, auf die Strecke, auf die Stockwerke und darauf, ob es Lift oder Möbellift braucht. Nach Ihrer Möbelliste bekommen Sie deshalb ein kostenloses schriftliches Angebot auf Deutsch, in dem steht, was enthalten ist und was nicht.
Nehmen Sie mein Auto mit?
Nein, den Transport von Fahrzeugen übernehmen wir nicht. Für das Auto gelten beim Zoll ohnehin eigene Regeln (Formular 15.30, wenn es weniger als sechs Monate in Gebrauch war).
Kann ich mit Ihnen Deutsch sprechen?
Schriftlich ja: Wir antworten per E-Mail auf Deutsch, und Ihr Angebot ist auf Deutsch. Am Telefon sprechen wir Französisch oder Englisch. Wer lieber auf Deutsch kommuniziert, schreibt uns.
Erzählen Sie uns von Ihrer Übersiedlung
Schreiben Sie uns auf Deutsch. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden (werktags) eine schriftliche Antwort auf Deutsch.
Kurzanfrage: nur ein paar Angaben
Keine Lust auf ein langes Formular? Sagen Sie uns, von wo und wann. Sie bekommen eine Antwort mit den nächsten Schritten.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns angekommen.
Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden (werktags) eine schriftliche Antwort auf Deutsch. Schauen Sie bitte auch im Spam-Ordner nach.
- E-Mail: contact@swisspromoving.com
- WhatsApp: +41 76 581 55 61
- Telefon: +41 76 581 55 61 (Französisch oder Englisch)